Als Student in Deutschland jobben

Miete, Lebensmittel, Studiengebühren und -materialien belasten die Studentenkasse stark. Bafög gibt es längst nicht für alle ausländischen Studenten und auch die sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten reichen meist nicht aus, um die monatlichen Kosten zu decken. Hier können Mini-Jobs, Nebenjobs und in einigen Fällen auch Teilzeitarbeit infrage kommen, um das eigene Budget aufzustocken.

Mini-Job und Co. – Die Unterschiede und Auflagen

Wer sich neben dem Studium in Deutschland etwas hinzuverdienen möchte oder sogar muss, um über die Runden zu kommen, sollte sich zunächst über die verschiedenen Job-Formen und Unterschiede informieren. Denn Mini-Job ist nicht gleich Part-Time oder Nebenjob.

Mini-Job: Ein Mini-Job ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer klaren Obergrenze. Maximal 450 Euro dürfen durchschnittlich pro Monat im Beschäftigungszeitraum verdient werden. Auf zwölf Monate gerechnet ist das ein Einkommen von 5.400 Euro. Hierzu zählen allerdings auch einmalige Zahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder ein finanzieller Bonus.

Zudem muss beachtet werden, dass auch bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Mini-Jobs die Obergrenze von 450 Euro nicht überschritten werden darf. Es ist also nicht möglich mit zwei Mini-Jobs 900 Euro monatlich zu verdienen.
Davon abgesehen sind Mini-Jobs ideal für Studenten. Sie lassen sich aufgrund der vergleichsweise kurzen Arbeitszeiten in der Regel gut mit dem Studium kombinieren und bereichern den Lebenslauf. Selbst wenn nicht im angestrebten Fachbereich gearbeitet wird, zeigt der Student, dass er die Anforderungen eines Vollzeit-Studiums und Jobs miteinander verbinden kann und sammelt zudem erste Erfahrungen in der Arbeitswelt. Das kann die Angst nehmen und schenkt Selbstvertrauen – vor allem bei internationalen Studenten zwei wichtige Vorteile, denn Sprachbarriere und unterschiedliche Gepflogenheiten können hemmend wirken.

Nebenjob: Von einem Nebenjob ist die Rede, wenn ein weiterer Job neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, ein Bäcker also beispielsweise zusätzlich als Barkeeper arbeitet oder eine Frisörin unter der Woche Menschen und am Wochenende Hunde stylt. Für Studenten kommen diese also in der Regel nicht infrage. Dennoch werden geringfügige Beschäftigungen und auch Jobs während der Semesterferien häufiger als Nebenjob bezeichnet. Auch wer eigene Designs auf T-Shirts druckt und diese selbstständig über das Internet vertreibt oder eine andere selbstständige Tätigkeit ausübt, geht einem Nebenjob nach. Studenten sollten hier aber vorsichtig sein.

Sprengt das Einkommen die Zuverdienstgrenze der finanziellen Förderung oder nimmt der Nebenjob nachweislich mehr Zeit in Anspruch, als neben dem Studium erlaubt, kann das Kürzungen der Förderung nach sich ziehen und negative Auswirkungen auf Aufenthaltsberechtigungen haben. Vor allem, wenn das Studium unter der Beschäftigung leidet.

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Part-Time Job / Teilzeitarbeit: Teilzeitarbeit oder ein Part-Time Job, wie dieser auch bezeichnet wird, ist ebenso wie der Nebenjob für internationale Studenten eher ungewöhnlich aber möglich. Wer zuerst eine Arbeitsstelle antritt und dann neben dem Beruf studieren möchte, ist damit allerdings gut beraten. Möglich ist es – je nach Bereich, Arbeitgeber und Modell – jeden Tag eine verkürzte Arbeitszeit anzutreten oder aber nur zweieinhalb Tage pro Woche zu arbeiten.

Wie viel dürfen ausländische Studenten hinzuverdienen?

Das mögliche Einkommen richtet sich nach der jeweiligen finanziellen Unterstützung und den damit verbundenen Einschränkungen. Wer als ausländischer Student Bafög bezieht, darf seit 2016 pro Jahr 5.400 Euro dazu verdienen ohne Kürzungen befürchten zu müssen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Studium darunter nicht leidet, die Regelstudienzeit trotz Job eingehalten wird und Leistungsnachweise vorgelegt werden können.

Das klingt machbar, kann in der Realität aber dennoch problematisch werden. Nicht etwa wegen des Einkommens, sondern wegen der erlaubten Arbeitsdauer. 90 volle Arbeitstage beziehungsweise 180 halbe Arbeitstage pro Jahr und 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche in der Vorlesungszeit dürfen zumindest beim Bezug von Bafög nicht überschritten werden. Wer also während der Semesterferien voll arbeitet, muss sich während der Vorlesungszeit zurückhalten. Das Studium muss auch zeitlich im Vordergrund stehen. Bei Stipendien und anderen finanziellen Unterstützungen kann die Regelung vollkommen anders aussehen, hier sollte sich also jeder Student entsprechend informieren, bevor er einen Job oder ein Praktikum antritt.

Denn: Im Rahmen des Studiums geforderte Praktika werden der erlaubten Arbeitszeit nicht angerechnet. Ein freiwilliges Praktikum – auch wenn dieses unbezahlt ist – hingegen schon.

Hinzukommt, dass gutbezahlte und flexible Mini-Jobs und Nebenverdienste eher schwierig zu finden sind. Wer sich nicht auf glückliche Zufälle verlassen möchte, sollte daher aktiv und frühzeitig suchen. Beispielsweise über das renommierte Portal jobboerse-direkt.de. Daneben kann auch ein Job als studentische Hilfskraft das Budget aufbessern und zugleich noch Erfahrung im universitären Rahmen mit sich bringen. Das Anfragen bei der Universität lohnt sich also.

Rechtzeitig informiert = Gut verdient

Ob Stipendien oder Bafög, Neben- oder Mini-Job – wenn trotz aller Sparsamkeit regelmäßig mehr Monat als Geld übrig ist, sollten die Beratungen der jeweiligen Hochschule in Anspruch genommen werden. Wer sich rechtzeitig informiert, wie viel verdient und wie lange gearbeitet werden darf, muss später nicht mit bösen Überraschungen rechnen. Zudem können die Beratungsstellen der Hochschulen auch darüber informieren, welche Stifte und Fonds im Notfall eine finanzielle Unterstützung anbieten.

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